Wir klären auf!

Ist der private DNA Vaterschaftstest auch vor Gericht oder einer Behörde verwertbar?
Ja. Ein privater Vaterschaftstest ist in Deutschland zugelassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Einwilligung der Personen und lückenlose Beweiskette mittels dokumentierter Probeentnahme mit Zeuge) gegeben sind.
Muss die Mutter des Kindes am Vaterschaftstest teilnehmen?
Nein, nicht unbedingt. Ein Vaterschaftstest ohne Probe der Mutter des Kindes liefert in den meisten Fällen ein eindeutiges Ergebnis. Möchten Sie trotzdem auf Nummer sicher gehen? Dann können Sie unter Einbeziehung der Mutter die Aussagekräftigkeit des Tests erhöhen.
Trifft der DNA Vaterschaftstest Aussagen über mögliche Erb-Krankheiten?
Nein. Die Abschnitte der DNA, welche bei einem Vaterschaftstest untersucht werden, enthalten keine genetischen Informationen über mögliche Erb-Krankheiten.
Ab welchem Lebensjahr des Kindes kann ein DNA Vaterschaftstest durchgeführt werden?
Ein bestimmtes Mindestalter gibt es nicht. Da für die Probe, zum Beispiel ein Abstrich der Mundschleimhaut genügt, kann die Vaterschaftsanalyse direkt nach der Geburt durchgeführt werden. Die Probeentnahme kann unmittelbar und schmerzlos vorgenommen werden, ohne das Wohlbefinden des Kindes zu beeinflussen.
Sind meine Daten sicher?
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Alle Daten werden absolut streng vertraulich behandelt. Wir bearbeiten und speichern Ihre Daten streng nach den Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Gibt der Vaterschaftstest Auskunft über das Aussehen einer Person?
Nein. Der bei einem Vaterschaftstest erstellte genetische Fingerabdruck enthält keine Informationen über Aussehen einer Person. Doch was durch den Vaterschaftstest bestimmt werden kann, ist das Geschlecht einer Person.
Beeinflusst die Art der Probe, wie zum Beispiel Mundschleimhaut oder Haare die Wahrscheinlichkeit?
Nein, absolut nicht. Die Vaterschaft hängt nur von den genetischen Informationen der DNA ab, die sowohl in der Mundschleimhaut als auch im Haar vorhanden sind.
Ist ein "heimlicher" Vaterschaftstest möglich?
Für einen Vaterschaftstest müssen sich alle getesteten Personen einverstanden erklären und bei der Probeentnahme ausweisen. Durch die schriftliche Zustimmung wird verhindert, dass die DNA „heimlich“, zum Beispiel durch einen Schnuller gewonnen wird.
Was ist, wenn sich jemand weigert?
Generell kann jeder Elternteil und das Kind die Teilnahme an einem Test verlangen. Weigert sich eine Person und der Test kommt vorerst nicht zustande, kann bei einem Gericht das Vaterschaftsfeststellungsverfahren beantragt werden. Allerdings ist das wiederum mit hohen Kosten und viel Zeit verbunden.
Ist für die gerichtliche Verwendung des Abstammungsgutachtens eine Blutentnahme erforderlich?
Nein. Ein Abstrich der Mundschleimhaut reicht vollkommen aus. Der Abstrich ist einfach, schmerzfrei und ohne Risiko zu entnehmen. Durch diesen wird auch gewährleistet, dass ein Kind unmittelbar nach der Geburt „teilnehmen“ darf. Bei einer Blutentnahme wäre dies nicht möglich.
Ist für den privaten DNA Vaterschaftstest ein Zeuge bei der Probeentnahme notwendig?
Ja, das ist unumgänglich. Der Zeuge verhindert die Manipulation der Analyse und zusätzlich wird die Identität der Teilnehmer durch ihn geprüft und dokumentiert. Nehmen Sie Ihre Testbox einfach mit zu dem Arzt Ihres Vertrauen oder lassen Sie sich die Probe bei einem Amt oder einer Behörde entnehmen.
Was bedeutet „gerichtsverwertbar"?
In manchen Fällen wird ein Vaterschaftstest gemacht, um ihn vor Gericht zu verwenden. Das Gutachten, das wir Ihnen für den Vaterschaftstest ausstellen, erfüllt alle gerichtlichen Anforderungen - der Test kann also vor Gericht verwendet werden. Der Richter muss das Ergebnis jedoch nicht annehmen, da in Deutschland jeder Richter in der Wahl seiner Beweismittel und Gutachter freigestellt ist. In der Regel sind die Gerichte jedoch bemüht, die Verfahrenskosten so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund werden in den meisten Fällen die privat beauftragten Testergebnissen verwendet, wenn diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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